Cordula Riemenschneider
Gesundheitseinrichtungen, die Paare mit unerfülltem Kinderwunsch behandeln und dabei Techniken der assistierten Reproduktion (ART) anwenden, gelten rechtlich als erlaubnispflichtige Gewebeeinrichtung mit hohen Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem. Seit über 15 Jahren unterstütze ich Kinderwunschzentren dabei, praktikable und anforderungsgerechte Qualitätsmanagementsysteme einzurichten und zu pflegen.

